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Die ambulanten Dienste des begleitenden (betreuten) Wohnens in Teltow und Potsdam
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Die professionelle Begleitung in diesem Angebot erfolgt durch Sozialarbeiter / Sozialpädagogen, Rehabilitationspädagogen und Krankenpflegepersonal mit psychiatrischer Zusatzausbildung. Es werden Hilfen zu Erhaltung der eigenen Wohnung als selbstbestimmte Lebenswelt angeboten. Außerdem versteht es sich auch als Alternative zum intensiveren Hilfsangebot in der Wohnstätte.
Der Umfang der Hilfen richtet sich nach der individuellen Situation und bemisst sich in Fachleistungsstunden, die vom Kostenträger als quantifizierte Größe vorgegeben wird.
Neben der Hausbesuchstätigkeit bietet der ambulante Dienst auch Gruppenangebote in den Räumlichkeiten (Gruppenraum mit Teeküche) des Dienstes an. Dies vor allem deshalb, um Vereinzelung (und Vereinsamung) aktiv begegnen zu können.
Für die Zeit der Begleitung durch den ambulanten Dienst wird eine Betreuungsvereinbarung zwischen Klient und ambulanten Dienst geschlossen, die das Feld der Begegnung formal regelt.
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Was ist ein ambulanter Dienst des begleitenden (betreuten) Wohnens?
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Ein psychiatrisches Dienstleistungsangebot, das auf vorübergehende oder längerfristige Hilfe zur Alltagsbewältigung in der eigenen Wohnung oder einer Wohngemeinschaft ausgerichtet ist.
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Ziel ist dabei das Erhalten bzw. Wiederherstellen eines eigenen Wohnraumes in einer entsprechenden Lebensqualität.
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Der von einer psychischen Störung betroffene Mensch soll in all jenen Alltagsbezügen Hilfe erfahren, die es ihm ermöglicht, seinen Anspruch auf soziale Teilhabe nach dem Sozialhilfegesetzbuch XII, §§ 53 und 54 realisiert zu bekommen.
Die sozialpsychiatrisch orientierte psychosoziale Begleitarbeit wird in Form von aufsuchenden Hausbesuchen oder Kontakten im Büro des Dienstes geleistet. Inhalt dieser Dienstleistung sind Hilfen zur Bewältigung der psychischen Erkrankung und der mit ihr häufig einhergehenden Einschränkungen im Alltagsvollzug.
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An welche Personen richtet sich das Angebot?
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Unterstützt werden Menschen die psychisch erkrankt sind und Hilfen zur Alltagsbewältigung benötigen. Voraussetzung ist das Vorhandensein von Wohnraum in Potsdam oder in Potsdam-Mittelmark sowie die Volljährigkeit der erkrankten Person.
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Welche Hilfen kann ich erwarten?
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- Unterstützung und Begleitung bei der Bewältigung von Krisensituationen
- Unterstützung bei der Findung einer Tagesstruktur
- Hilfen im Umgang mit Behörden, Ärzten und psychosozialen Einrichtungen
- Praktische Unterstützung im Alltag und in der Lebensführung (Haushalt, Einkauf)
- Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz und / oder in der Familie
- Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung
- Begleitende Kontakte auch bei notwendig werdenden Klinikaufenthalten
- Beratung von Angehörigen, Nachbarn, Vermietern
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Wie erhalte ich eine Dienstleistung?
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Die Finanzierung der Betreuung erfolgt in der regel über § 54 SGB XII als Eingliederungshilfe.
Dazu ist ein formloser Antrag zu stellen:
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Für Bürger aus Potsdam:
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an die Stadtverwaltung Potsdam,Fachbereich Soziales, Gesundheit und UmweltHegelallee 6 - 8, 14467 Potsdam |
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Für Bürger der Region Potsdam-Mittelmark:
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an den Landkreis Potsdam-Mittelmark,Fachdienst Soziales und WohnenAm Gutshof 1-7, 14542 Werder oderLankeweg 4, 14513 Teltow |
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weitere Informationen:
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Weitere psychosoziale Angebote der TÜRKLINKE gGmbH wie der Wohnstätte, des Apartmenwohnens sowie der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen erhalten Sie über die Geschäftsstelle in:
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145432 KleinmachnowMärkische Heide 42Tel: 03 32 03 / 228 48Fax: 03 32 03 / 719 18 |
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download Flyer (pdf)
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