Wohnstätte

Die Wohnstätte stellt eine besondere Wohnform im Bereich der Eingliederungshilfe dar; die normative Definierung findet sich in § 42a Sozialgesetzbuch XII.

Alle besonderen Wohnformen zeichnen sich dadurch aus, dass jeder leistungsberechtigten Person durch den Wohnstättenträger Wohnraum zur alleinigen Nutzung (persönlicher Wohnraum) überlassen wird sowie auch zusätzliche Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung mit weiteren Personen zur Verfügung stehen.

Das Wohnen in der Wohnstätte für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist verknüpft mit der Erbringung von Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 i.V.m. §§ 77–84 SGB IX) bzw. an die Leistungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 90 ff. SGB IX.

Die Wohnstätte richtet ihr Leistungsangebot an den Personenkreis erwachsener Menschen mit seelischer Behinderung (oder von Behinderung bedroht), die vorübergehend oder dauerhaft nicht, noch nicht oder nicht mehr in der Lage sind, auch mit Hilfe von Unterstützungsleistungen in einer eigenen Wohnung zu leben.

Unsere Leistungen:

Wir bieten 19 Wohnplätze im individuellen Wohnraum und entsprechende Räumlichkeiten zur gemeinschaftlichen Nutzung mit anderen Bewohner*innen (Gruppenräume, Küchen, Sanitärräume, Wäschepflegeraum).

Die Wohnstätte verfügt außerdem über einen großen Garten, der ebenfalls allen Bewohnern*innen zur Verfügung steht.

Erbracht werden Leistungen zur sozialen Teilhabe (§ 113 i.V.m. §§ 77–84 SGB IX) mit dem Ziel, Behinderungen oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mindern und Menschen mit Behinderungen die Chance zu eröffnen, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, die unsere gemeindepsychiatrische Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, erhalten die Möglichkeit, sich im Rahmen der sozialpsychiatrischen Begleitarbeit mit folgenden Problemfeldern auseinanderzusetzen:

  1. die eigene Beeinträchtigung akzeptieren zu lernen
  2. die eigene Lebenssituation aktiv zu gestalten und Perspektiven zu entwickeln
  3. die eigenen Fähigkeiten zu erhalten oder weiterzuentwickeln und eine weitestgehende eigenständige Alltagsgestaltung zu erreichen oder wieder zu erlangen

Die Leistungen werden als Beratung, Begleitung und Unterstützung, Erschließung von Hilfen im Umfeld, Anleitung und Ergebnisüberprüfung, stellvertretende Ausführung und zielgerichtete Förderung erbracht. Die Assistenzleistungen können individuell oder im Gruppenkontext angeboten werden.

Für die Leistungserbringung steht ein multiprofessionelles Team mit Kompetenzen aus der Sozialpädagogik, Sozialarbeit, Pädagogik und ähnlichen fachlichen Berufsabschlüssen zur Verfügung.

Umfang der Hilfen

Die Mitarbeiter*innen der Wohnstätte erbringen diese personenbezogenen Leistungen im Rahmen eines Gesamtplanes nach § 121 SGB IX, der vom Leistungsträger (Sozialamt) erstellt wird. Die Intensität der erbrachten Assistenzleistungen folgt der ebenfalls vom Leistungsträger vorgenommen Eingruppierung in derzeit fünf Hilfebedarfsgruppen.

Wie können diese Leistungen beantragt werden?

Um in der Wohnstätte wohnen und sozialpsychiatrisch begleitet zu werden, bedarf es einer Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger.

Die Leistungsträgerschaft richtet sich nach dem Wohnort-Prinzip. Der Antrag auf eine Eingliederungsmaßnahme für unsere Wohnstätte muss dementsprechend bei der zuständigen Gebietskörperschaft (Landkreis oder Stadt) – hier beim Sozialamt – gestellt werden, in dem sich der Hauptwohnsitz des Antragstellers befindet.

Wir sind erreichbar unter:

Wohnstätte – TÜRKLINKE gGmbH

14532 Kleinmachnow

Märkische Heide 42

Teamleitung: Tanja Engel

Telefon: +49 33203 833 824

Telefax: +49 33203 71814

t.engel@tuerklinkeev.de